I. Abschluss des Vertrages
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde von Ballonfahrten Dresden den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt verbindlich an.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ballonfahrten Dresden zustande. Der Vertrag wird verbindlich, wenn Ballonfahrten Dresden die vollständigen Ballonfahrtunterlagen dem Kunden zugeschickt oder übergeben hat.
II. Leistungen, Nebenabreden
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Ballonfahrten Dresden.
III. Leistungsbeschreibung
1. Das Zustandekommen einer Ballonfahrt unterliegt aufgrund der starken Witterungsabhängigkeit, Flugsicherungs- und behördlichen Auflagen besonderen Bedingungen. Die Leistungen von Ballonfahrten Dresden teilen sich daher in eine Dienstleistung und eine Ballonfahrt.
2. Die Dienstleistung besteht im Wesentlichen aus der Einbuchung in unser System und der fortlaufenden Betreuung des Kunden.
3. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Kunde den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon für eine Fahrdauer von ca. 60-90 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung der Firma liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten als vertragsgemäß durchgeführt.
4. Hinsichtlich der Ballonfahrt wird der Kunde darauf hingewiesen, dass Termine wetterbedingt ausfallen können. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen. Informationen über die Durchführungsmöglichkeiten der Ballonfahrten basieren auf den aktuellen Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes.
IV. Gültigkeit, Übertragbarkeit, Rücktritt
1. Der Fahrschein ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wir empfehlen allerdings die zeitnahe Einlösung Ihres Gutscheines innerhalb eines Jahres mit allen vier Jahreszeiten. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzung gemäß Pkt. V dieser Beförderungsbedingungen erfüllen.
2. Sollte der Kunde zum vereinbarten Fahrtermin verhindert sein, so hat er diese spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein ersatzlos.
3. Tritt der Kunde von dem Beförderungsvertrag zurück, werden Gebühren in Höhe von 45,00 € pro Person, für Kosten und Verwaltungsaufwand berechnet.
V. Gesundheitliche Voraussetzungen
1. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung anzugeben.
2. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden.
3. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u. a. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes.
4. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab.
5. Max. Körpergewicht 120 kg – nur auf Anfrage.
VI. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten
1. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, wie u. a.:
- Rauchen Sie nicht im Korb oder in dessen Nähe!
- Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
- Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord!
- Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb!
- Berühren Sie keine Schläuche oder Leinen!
- Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, nicht außen!
- Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot Ihnen erlaubt!
2. Für die Mitnahme von Kindern ist eine Mindestgröße von 1,30 m Voraussetzung. Die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch Unterschrift auf dem Fahrschein.
3. Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot. Angetrunkenen oder unter Drogen-Einfluss stehenden Personen wird die Beförderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.
4. Ballonfahrten erfordern einigen sportlichen Einsatz. Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen Dingen wetterfeste Kleidung und feste Schuhe (keine Absätze).
5. Sollten wir auf einem Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie bitte unnötige weitere Zerstörung des Bestandes. Bleiben Sie in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten.
VII. Haftung, Schadensfälle
1. Die Haftung des Luftfahrtunternehmens bzw. Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Schadenersatzforderungen gegen das Luftfahrtunternehmen können nur in der Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden. Es bestehen folgende Versicherungen:
• CSL-Deckung (kombinierte Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung) i. H. v. 5,0 Mio. bis 6,0 Mio. € (abhängig vom Ballonkennzeichen).
2. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 Luftverkehrsgesetz für Gegenstände, die am Körper getragen werden tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
3. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie privates Handgepäck wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
4. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich, d.h. spätestens nach 2 Tagen in der Geschäftsstelle von Ballonfahrten Dresden anzuzeigen und geltend zu machen.
VIII. Sonstiges
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Dresden.
2. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.